AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Naturfreundehaus Giesental
Die vorliegenden AGB gelten für alle Reservationen des Naturfreundehauses Giesental.
- Die Übernahme und die Rückgabe des Giesentalhauses hat im Beisein des Hauswartes zu erfolgen, Verluste und Beschädigungen fallen zu Lasten des Mieters.
- Die Hauswarte werden durch die Hausverwaltung bestimmt. Den Anordnungen derselben ist Folge zu leisten.
- Mit der Schlüsselübergabe übernimmt der Empfänger die Verantwortung für Haus und Umgebung.
- Im Mietzins sind Brennholz und elektrische Energie sowie die Entschädigung des Hüttenwartes inbegriffen.
- Für den Aufenthalt sind Hausschuhe und bei Übernachtung zusätzlich Schlafsäcke obligatorisch.
- Die Benützer des Giesentalhauses werden gebeten ab 22:00 Uhr übermässigen Lärm (laute Musik etc.) auf dem Sitzplatz vor dem Haus zu vermeiden.
- Das Abrennen von Feuerwerk ist untersagt.
- Das Haus muss in gereinigtem Zustand übergeben werden, Böden feucht aufwischen.
- Nachreinigungen gehen zu Lasten des Mieters und werden zum Stundensatz von Fr. 30.– in Rechnung gestellt.
- Bei Vertragsrücktritt wird für die Unkosten ein Betrag von CHF 50.00 verrechnet. Bei Stornierungen innerhalb von 20 Tagen vor dem Mietantritt wird 50% des Mietzinses fällig.